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   BGH, 22.11.1968 - V ZR 53/67   

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https://dejure.org/1968,6602
BGH, 22.11.1968 - V ZR 53/67 (https://dejure.org/1968,6602)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1968 - V ZR 53/67 (https://dejure.org/1968,6602)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1968 - V ZR 53/67 (https://dejure.org/1968,6602)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - V ZR 53/67
    Ob dieser rechtliche Gesichtspunkt freilich schon deshalb ausscheidet, weil die Beklagte, wie es im Urteil heißt, "zugleich ein eigenes Geschäft geführt" habe, mag hier unerörtert bleiben (vgl. dazu BGHZ 40, 28, 30) [BGH 20.06.1963 - VII ZR 263/61].
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - V ZR 53/67
    Ihr Vorbringen über eine weitgehende Abhängigkeit der Erschließungsmaßnamen von den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung entbehrte der Substantiierung; der von der Revision in diesem Zusammenhang als übergangen gerügte erstinstanzliche Beweisantrag (Klageerwiderung, S. 6: Vorlage der einschlägigen Korrespondenz) entsprach nicht dem § 420 ZPO; außerdem ist zweifelhaft, ob er sich überhaupt auf den angegebenen Punkt bezog, und die Revision hat auch nicht aufgezeigt, daß er im zweiten Rechtszug aufrechterhalten worden sei (BGHZ 35, 103, 106) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60].
  • BGH, 10.06.1966 - V ZR 223/64

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung des Berufungsurteils in

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - V ZR 53/67
    Das Urteil des Oberlandesgerichts, worin die Berufung der Beklagten zurückgewiesen wurde, ist vom Bundesgerichtshof wegen einer Besetzungsrüge aufgehoben und die Sache in die Vorinstanz zurückverwiesen worden (Urteil vom 10. Juni 1966, V ZR 223/64).
  • BGH, 25.05.1965 - V ZR 5/63

    Verkauf eines von Holzschädlingen befallenen Fachwerkgebäudes - Für den

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - V ZR 53/67
    Der Umstand, daß das Oberlandesgericht zu den Ansprüchen, welche die Beklagte sich von der Stadt abtreten ließ, Stellung genommen und den Rechtsweg auch insoweit irrtümlich für gegeben erachtet hat, hindert den erkennenden Senat nicht, das Klagebegehren anders zu verstehen als der Berufungsrichter; denn die Auslegung prozessualer Erklärungen ist in der Revisionsinstanz unbeschränkt nachprüfbar (Urteil des Senats vom 25. Mai 1965, V ZR 5/63, S. 8 f, m.w.Nachw.).
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